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Confessio Gallicana

Bekenntnis der ersten französischen reformierten Nationalsynode von 1559.
Obwohl die Hugenotten in Frankreich stets eine unterdrückte Minderheit gewesen war, stieg die Zahl der Gemeinden seit 1555 stetig an. Zunächst noch im Verborgenen agierend kamen die Gemeinden mehr und mehr an die Öffentlichkeit. 1558 wurde auf einer Versammlung in Poitiers in der Folge eines Streites über die Prädestination beschlossen, im folgenden Jahr zu einer Synode in Paris zusammenzutreten. Dort sollten die Fragen eines gemeinsamen Glaubensbekenntnisses und einer einheitlichen Kirchenordnung behandelt werden.
Vom 25. bis 29. Mai 1559 kamen die Vertreter von 50 Gemeinden zur ersten französischen reformierten Nationalsynode zusammen. Johannes Calvin hatte ein Glaubensbekenntnis vorgeschlagen, um Abweichungen zur Genfer Position zu vermeiden. Die Synode ergänzte es gemeinsam mit Antoine de la Roche-Chandieu, einem Schüler Calvins. Die endgültige Fassung hatte wie die beigefügte Kirchenordnung (Disciplina) 40 Artikel. Sie wurde 1560 gedruckt und dem König überreicht. Später erhielt nochmalige Ergänzungen und wurde 1571 endgültig von der siebten Nationalsynode in La Rochelle angenommen. Seitdem ist sie auch unter dem Namen Confession de la Rochelle bekannt. -
Die Confessio Gallicana gehört zu den wichtigen reformierten Bekenntnisschriften. Sie ist eine Zusammenfassung der Lehre Calvins, die in der Disposition der Institutio Christianae Religionis und dem Genfer Katechismus von 1540 ähnelt.
Zunächst handelt sie allgemein vom Wesen Gottes und seiner Offenbarung in den Werken der Schöpfung und seinem Wort, das mit der Heiligen Schrift identifiziert wird (Artikel 1 und 2). Die Heilige Schrift ist allein maßgebende Richtschnur des Glaubens, die der Heilige Geist von anderen Büchern zu unterscheiden lehrt. Die Heilige Schrift enthält alles zum Glauben notwendige (3, 4 und 5). In den folgenden Artikeln spricht das Bekenntnis in betonter Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Konzilien der Alten Kirche von Gott dem Schöpfer (7), Gott dem Erhalter und von Gottes Vorsehung (8). Der nach dem Ebenbild Gottes geschaffene Mensch ist nach dem Fall gänzlich in der Sünde gefangen (9). Alle Menschen sind unter der Erbsünde (10), die immer neue Früchte der Bosheit hervorbringt (11).
Es werden diejenigen errettet, die Gott durch seine Güte und Barmherzigkeit in Christus in unveränderlichem Ratschluss schon vor Erschaffung der Welt dazu vorherbestimmt hat (12, sog. Prädestination). Christus bietet alles, was zum Heile nötig ist (13), er ist wahrer Mensch und wahrer Gott. Beide Naturen sind unvermischt, aber dennoch unzertrennlich verbunden (14 und 15). Gott erzeigte den Menschen in Christus seine Liebe (16), so dass sie durch Christi einmaliges Opfer mit Gott versöhnt und ihnen ihre Sünden vergeben sind (17). Anders kann man vor Gott nicht gerecht werden (18). Der Gerechtigkeit wird man teilhaftig im Glauben (20-22). Christus ist des Gesetzes Ende und Erfüllung (23). Alle anderen (menschlichen) Heilswege werden abgelehnt (24).
Die Ordnung der Kirche, besonders das Predigtamt und die Sakramente, ist heilig und unverletzlich (25), keiner soll sich absondern, sondern alle der Kirche angehören (26). Die wahre Kirche ist die Gemeinschaft, die dem Worte Gottes folgt (27), nicht aber das Papsttum. Ämter (Pastoren, Diakone, Vorsteher) gehören zum Wesen der Kirche (29). Deren Inhaber müssen ordentlich gewählt werden (31). Die Sakramente sollen das Wort bestätigen und unterstützen (34), allein Taufe und Abendmahl werden als solche anerkannt (35). Christi Fleisch und Blut werden im Abendmahl geistlich (36) aber dennoch wahrhaftig (37 und 38) empfangen. Die Obrigkeit als von Gott eingesetzt muss sich gegen Sünden, sowohl von der zweiten, als auch von der ersten Tafel wenden, d. h. auch gegen Häresie. Sie ist zu ehren (39) und ihr ist zu gehorchen, solange die Oberherrschaft Gottes unverletzt bleibt (40).

Christoph Herbst, Göttingen

 

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