2. Bekenntnisse aus dem Gebiet der deutsch-schweizerischen Reformation

Als erstes reformiertes Bekenntnis gelten oft die 67 Thesen oder Artikel von Ulrich Zwingli aus dem Jahre 1523. Sie sind Zwinglis Beitrag für die sogenannte erste Zürcher Disputation im Januar 1523 (siehe dazu auch Lektion 2), mit der in Zürich die Reformation eingeführt wurde. Es behandelt die wichtigsten theologischen Themen und versteht sich als Schriftauslegung; die Auslegung seiner Thesen im Juli 1523 zählt zu Zwinglis wichtigsten und ausführlichsten Schriften.

Die Zürcher Einleitung von 1523 wurde ebenfalls von Zwingli in der Folge der zweiten Zürcher Disputation verfasst; dort war u.a. die mangelnde Bildung der Pfarrerschaft kritisiert worden. Zwingli verfasst deshalb gleichsam eine „Dienstanweisung“ (so Karl Barth) für die Pfarrer, in der er die Lehre von Sünde und Gnade, Gesetz, Evangelium und neuem Leben behandelt und Kirchenreformen hinsichtlich der Bilder und des Gottesdienstes anmahnt; im November 1523 hat der Rat Zürichs diese Schrift als verpflichtend eingeführt.

Die nur ca. eine Seite umfassenden insgesamt zehn Berner Thesen von 1528, verfasst von den Berner Predigern Berthold Haller und Franz Kolb, bilden die Grundlage für den Übergang Berns zur Reformation; sie hatten direkten Einfluss auch in St. Gallen, Mühlhausen, Biel und Lindau. Klassisch geworden ist die erste These: „Die heilige christliche Kirche, deren einziges Haupt Christus ist, ist aus dem Worte Gottes geboren, im selben bleibt sie und hört nicht die Stimme eines Fremden.“

Aus den Berner Thesen von 1528: These 1

Die heilige christliche Kirche, deren einziges Haupt Christus ist, ist aus dem Worte Gottes geboren und hört nicht die Stimme eines Fremden.

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Fragen zur Weiterarbeit

1. Was ist ausgeschlossen, wenn von der Kirche behauptet wird, dass Jesus Christus ihr einziges Haupt ist?

2. Was könnte es heißen, dass die Kirche aus dem Worte Gottes geboren ist?

3. „Die heilige christliche Kirche“ ist ein Zitat aus dem apostolischen Glaubensbekenntnis – aber gegenüber der vorher in der römisch-katholischen Fassung üblichen Sprechweise ist etwas verändert. Wissen Sie, was?

 

Die Fidei ratio (Rechenschaft über den Glauben) ist von Zwingli 1530 als Bekenntnis auf dem Augsburger Reichstag eingereicht worden, wurde aber dort wahrscheinlich nicht verhandelt. Zwingli argumentiert deutlich in Frontstellung gegen Katholizismus und Luthertum und formuliert eine Zusammenfassung christlicher Lehre, angelehnt an das Apostolische Glaubensbekenntnis. Die besonders umstrittene Sakramentenlehre wird ausführlich behandelt.

Titelblatt Berner Synodus
und Wolfgang Capito

Der Berner Synodus von 1532 entstammt im wesentlichen der Feder des Straßburger Reformators Wolfgang Capito. Er konnte damit die in Bern herrschenden Unruhen aufgrund der starken römischen Opposition und einer in Teilen radikalen Reformation beseitigen: In 44 Kapiteln werden grundlegende theologische Punkte behandelt, aber auch Fragen der Gemeindeordnung und der Seelsorge, wobei Capitos ausgleichende und ökumenische Art ausschlaggebend für den Erfolg waren.

Das nur wenige Seiten umfassende Basler Bekenntnis von 1534 entstand nach Vorarbeiten von Oecolampad durch dessen Nachfolger Oswald Myconius und diente der Festigung der Reformation in Basel. Die Besonderheit dieses Bekenntnisses besteht im Umgang mit ihm: Der Rat der Stadt, der es verabschiedete, forderte alle Bürger auf, ihm zuzustimmen. Das Basler Bekenntnis blieb bis zum Jahre 1872, in dem die rechtliche Verpflichtung aller Bekenntnisse in Basel aufgegeben wurde, in Kraft.

Das für gut 30 Jahre wichtigste Bekenntnis der deutsch - schweizer Reformation war das Erste Helvetische Bekenntnis oder Confessio Helvetica Prior aus dem Jahre 1536. Gemeinsam von den Städten Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Mülhausen und Biel geplant und verabschiedet, geschrieben vor allem von Leo Jud zeigt es in knapper und klarer Sprache die gemeinsamen Grundsätze der frühen Schweizer Reformation. Es wurde in der Außenwirkung aber übertroffen von dem Zweiten Helvetischen Bekenntnis oder der Confessio Helvetica Posterior. Ursprünglich 1562 als persönliches Glaubensbekenntnis von Heinrich Bullinger entstanden, wurde es 1566 das gemeinsame Bekenntnis der eidgenössischen reformierten Kirchen (abgesehen von Basel). Es gewann dann Bedeutung auch über die Schweiz hinaus, vor allem in Ungarn und Polen, aber auch in Schottland. Die Confessio Helvetica Posterior ist das zunächst abschließende Dokument der deutschschweizerischen Reformation. In dreißig Kapiteln lehnt es sich an das Apostolische Glaubensbekenntnis an, argumentiert mit der Heiligen Schrift (hier ist auch der sogenannte Vorbehalt besserer Erkenntnis ausdrücklich erwähnt) und sucht die reformierte Lehre nach innen zu stärken und zu wahren, nach außen hin jedoch zu verteidigen. In der Schweiz hat es im Zuge des Liberalismus, in dem jegliche Bekenntnisbindung abgeschafft wurde, an Bedeutung verloren – und gilt doch weiterhin als eines der wichtigsten reformierten Bekenntnisse.