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4. Bekenntnisse aus deutschen Gebieten
Das erste Bekenntnis auf deutschem Boden ist das Ostfriesische Bekenntnis
von 1528, das auch Prädikantenbekenntnis genannt wird. Ab 1520 gab
es in Ostfriesland reformatorische Aktivitäten, beeinflusst mehr
von Zwingli als von Luther. Diese zwinglische Position, vor allem erkennbar
in der Abendmahlslehre, findet ihren Niederschlag im Ostfriesischen Bekenntnis,
das in 33 Artikeln eine „Summe christlicher Lehre der Prädikanten
in Ostfriesland" enthält. Offiziell ist das Bekenntnis seitens
der Obrigkeit nie eingeführt worden, da die Prediger 1528 frei in
ihrer Lehre waren. Dennoch hatte es überörtliche, wenn auch
regional begrenzte Bedeutung.
Die Confessio Tetrapolitana (Vierstädte-Bekenntnis) wurde neben
der Confessio Augustana, dem wichtigsten lutherischen Bekenntnis, und
Zwinglis Fidei ratio für den Augsburger Reichstag 1530 angefertigt,
um die oberdeutsche evangelische Position darzulegen. Sie war sowohl
von Luther wie von Zwingli beeinflusst, und auch in der Sakramentenlehre
sucht sie eine Vermittlung zwischen beiden. Im Auftrag Straßburgs,
dem sich dann Memmingen. Lindau und Konstanz anschlossen, formulierten
Martin Bucer und Wolfgang Capito einen Text, der dann aber auf dem Reichstag
nicht verlesen wurde.
1554 wurde der Kleine Emder Katechismus veröffentlicht, dem ein
größerer aus dem Jahre 1546 voranging. Beide wurden verfasst
von Johannes a Lasco, der von 1543 bis 1549 Superintendent in Ostfriesland
war und von 1554 bis 1555 wieder in Emden weilte. Während der ältere
auch aufgrund der Länge nur kurz in Geltung war, konnte der jüngere
in 94 knappen Abschnitten „zum Nutzen der Jugend in Ostfriesland“ wirken,
so die Überschrift des Katechismus. Der Kleine Emder Katechismus
war in Ostfriesland bis ins 20. Jahrhundert hinein in Gebrauch.
Die wichtigste auf deutschem Boden entstandene reformierte Bekenntnisschrift
ist der 1563 in Heidelberg entstandene Heidelberger Katechismus. In der
Kurpfalz war bis 1560 etappenweise die lutherische Reformation eingeführt
worden, wobei sowohl strenge Lutheraner, Anhänger Melanchthons wie
auch reformierter Überzeugungen nicht spannungsfrei nebeneinander
existierten. Der von 1559 bis 1576 regierende Kurfürst Friedrich
III. bekannte sich um der Einheit willen zu einer Position; vor allem
aufgrund der Abendmahlsauffassung war es die reformierte. Sein Ziel war
es, lutherische und melanchthonische Anliegen mit aufzunehmen. Das Dokument
dieser Reformbemühungen ist der Heidelberger Katechismus. Die Verfasserfrage
ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Wahrscheinlich ist der wichtigste
Autor der Heidelberger Theologieprofessor und Melanchthonschüler
Zacharias Ursinus (1534-1584); die bis in die jüngste Zeit behauptete
Mitverfasserschaft Kaspar Olevians (1536-1587) ist umstritten.
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Zacharias
Ursinus (1534-1584)
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Von seiner Intention her sucht der Heidelberger Katechismus
die in der Kurpfalz auseinanderdriftenden evangelischen Strömungen zu einen.
Im Heidelberger Katechismus sind deshalb in vielen Abschnitten lutherische
und reformierte Akzentsetzungen zu erkennen. Das wird schon in Frage
und Antwort 1 erkennbar. Es wird nach dem einzigen Trost im Leben und
im Sterben gefragt – und das ist eine von der lutherischen Theologie
her inspirierte Frage, die auf den Trost suchenden Menschen zielt. Die
Antwort trägt dann stärker reformierte Züge, insofern
sie hier nicht direkt die Rechtfertigung anführt, sondern auf den
verweist, der rechtfertigt, in dessen Hand sich der oder die Fragende
befindet: „… dass ich nicht mir, sondern meinem getreuen
Heiland Jesus Christus gehöre.“ Die weiteren Aussagen in Frage
und Antwort 1 führen dann das Handeln Jesu Christi aus. Dieses auch
an vielen weiteren Texten illustrierbare Beispiel zeigt, dass oft lutherische
Anliegen in eine reformierte Grundstruktur integriert werden. Jedoch
sind auch wichtige theologische Aussagen Calvins (z.B. seine Prädestinationslehre)
nicht aufgenommen worden.
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Frage
und Antwort 54 des Heidelberger Katechismus
Was glaubst du von der „heiligen allgemeinen christlichen
Kirche“?
Ich glaube, daß der
Sohn Gottes aus dem ganzen Menschengeschlecht sich eine auserwählte
Gemeinde zum ewigen Leben durch seinen Geist und Wort in Einigkeit
des wahren Glaubens von Anbeginn der
Welt bis ans Ende versammelt, schützt und erhält und
daß auch ich ein lebendiges Glied dieser Gemeinde bin und
ewig bleiben werde.
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Fragen
zur Weiterarbeit
1. Hier wie auch an anderen Texten aus der Reformationszeit
(und nicht nur dort) gibt es die Aussage der „Erwählung“.
Wie wird diese Vorstellung in Antwort 54 des Heidelberger Katechismus
verwendet?
2. Ab wann gibt es nach dem Heidelberger Katechismus
die Kirche? Und bis wann? Und was könnte das heißen?
3. Wie bestimmt der Heidelberger Katechismus
das Verhältnis
von Gemeinde und einzelnem Gemeindeglied?

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Überhaupt ist in Frage und Antwort 1 bereits im Kern alles enthalten;
die drei Abschnitte: 1. Von des Menschen Elend (3-11), 2. Von des Menschen
Erlösung (12-85), 3. Von des Menschen Dankbarkeit (86-129) legen
die erste Frage und Antwort aus. Deshalb hat man den Heidelberger Katechismus
auch einen analytischen Katechismus genannt. Das Grundanliegen des Heidelberger
Katechismus ist in allen Abschnitten die Beschreibung des Handelns Gottes
in Jesus Christus an den und für die Menschen – das ist
des Menschen einziger Trost im Leben und im Sterben.
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Briefmarke
Heidelberger Katechismus
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Der Heidelberger Katechismus hat in der Kurpfalz verschiedene
Aufgaben erfüllt. In den Gottesdiensten wurde sonntäglich vor
der Predigt ein Abschnitt und so der ganze Text in einem Jahr gelesen.
Im Unterricht
diente er der elementaren Glaubensunterweisung. Für die Pfarrer
war er die der Heiligen Schrift untergeordnete Lehrnorm. Und in den
Familien diente er als Erbauungsbuch. Schon bald nach Erscheinen erfuhr
der Katechismus
weite Verbreitung in Deutschland und über Deutschland hinaus;
erste Übersetzungen
ins Niederländische, Polnische und Ungarische folgten bald; insgesamt
wurde er in ca. 40 Sprachen übertragen. Auf der Dordrechter Synode
1618/19 wurde er ausdrücklich als Bekenntnisschrift eingesetzt.
Der Heidelberger Katechismus ist die mit Abstand wichtigste deutsche
reformierte Bekenntnisschrift geworden. Weitere deutsche reformierte
Bekenntnisse haben nur regionale und zeitlich sehr begrenzte Bedeutung
erfahren; dazu zählen u.a. das Nassauische Bekenntnis von 1578,
das Bremer Bekenntnis von 1595, das Staffortsche Buch von 1599, das
Bekenntnis der Kasseler Generalsynode und der Hessische Katechismus
aus dem Jahre
1607 (immerhin bis ins 20. Jahrhundert in Hessen in Gebrauch), das
Bentheimer Bekenntnis von 1613 und die Confessio Sigismundi von 1614.
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