4. Bekenntnisse aus deutschen Gebieten

Das erste Bekenntnis auf deutschem Boden ist das Ostfriesische Bekenntnis von 1528, das auch Prädikantenbekenntnis genannt wird. Ab 1520 gab es in Ostfriesland reformatorische Aktivitäten, beeinflusst mehr von Zwingli als von Luther. Diese zwinglische Position, vor allem erkennbar in der Abendmahlslehre, findet ihren Niederschlag im Ostfriesischen Bekenntnis, das in 33 Artikeln eine „Summe christlicher Lehre der Prädikanten in Ostfriesland" enthält. Offiziell ist das Bekenntnis seitens der Obrigkeit nie eingeführt worden, da die Prediger 1528 frei in ihrer Lehre waren. Dennoch hatte es überörtliche, wenn auch regional begrenzte Bedeutung.
Die Confessio Tetrapolitana (Vierstädte-Bekenntnis) wurde neben der Confessio Augustana, dem wichtigsten lutherischen Bekenntnis, und Zwinglis Fidei ratio für den Augsburger Reichstag 1530 angefertigt, um die oberdeutsche evangelische Position darzulegen. Sie war sowohl von Luther wie von Zwingli beeinflusst, und auch in der Sakramentenlehre sucht sie eine Vermittlung zwischen beiden. Im Auftrag Straßburgs, dem sich dann Memmingen. Lindau und Konstanz anschlossen, formulierten Martin Bucer und Wolfgang Capito einen Text, der dann aber auf dem Reichstag nicht verlesen wurde.
1554 wurde der Kleine Emder Katechismus veröffentlicht, dem ein größerer aus dem Jahre 1546 voranging. Beide wurden verfasst von Johannes a Lasco, der von 1543 bis 1549 Superintendent in Ostfriesland war und von 1554 bis 1555 wieder in Emden weilte. Während der ältere auch aufgrund der Länge nur kurz in Geltung war, konnte der jüngere in 94 knappen Abschnitten „zum Nutzen der Jugend in Ostfriesland“ wirken, so die Überschrift des Katechismus. Der Kleine Emder Katechismus war in Ostfriesland bis ins 20. Jahrhundert hinein in Gebrauch.
Die wichtigste auf deutschem Boden entstandene reformierte Bekenntnisschrift ist der 1563 in Heidelberg entstandene Heidelberger Katechismus. In der Kurpfalz war bis 1560 etappenweise die lutherische Reformation eingeführt worden, wobei sowohl strenge Lutheraner, Anhänger Melanchthons wie auch reformierter Überzeugungen nicht spannungsfrei nebeneinander existierten. Der von 1559 bis 1576 regierende Kurfürst Friedrich III. bekannte sich um der Einheit willen zu einer Position; vor allem aufgrund der Abendmahlsauffassung war es die reformierte. Sein Ziel war es, lutherische und melanchthonische Anliegen mit aufzunehmen. Das Dokument dieser Reformbemühungen ist der Heidelberger Katechismus. Die Verfasserfrage ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Wahrscheinlich ist der wichtigste Autor der Heidelberger Theologieprofessor und Melanchthonschüler Zacharias Ursinus (1534-1584); die bis in die jüngste Zeit behauptete Mitverfasserschaft Kaspar Olevians (1536-1587) ist umstritten.

Zacharias Ursinus (1534-1584)

Von seiner Intention her sucht der Heidelberger Katechismus die in der Kurpfalz auseinanderdriftenden evangelischen Strömungen zu einen. Im Heidelberger Katechismus sind deshalb in vielen Abschnitten lutherische und reformierte Akzentsetzungen zu erkennen. Das wird schon in Frage und Antwort 1 erkennbar. Es wird nach dem einzigen Trost im Leben und im Sterben gefragt – und das ist eine von der lutherischen Theologie her inspirierte Frage, die auf den Trost suchenden Menschen zielt. Die Antwort trägt dann stärker reformierte Züge, insofern sie hier nicht direkt die Rechtfertigung anführt, sondern auf den verweist, der rechtfertigt, in dessen Hand sich der oder die Fragende befindet: „… dass ich nicht mir, sondern meinem getreuen Heiland Jesus Christus gehöre.“ Die weiteren Aussagen in Frage und Antwort 1 führen dann das Handeln Jesu Christi aus. Dieses auch an vielen weiteren Texten illustrierbare Beispiel zeigt, dass oft lutherische Anliegen in eine reformierte Grundstruktur integriert werden. Jedoch sind auch wichtige theologische Aussagen Calvins (z.B. seine Prädestinationslehre) nicht aufgenommen worden.

Frage und Antwort 54 des Heidelberger Katechismus

Was glaubst du von der „heiligen allgemeinen christlichen Kirche“?
Ich glaube, daß der Sohn Gottes aus dem ganzen Menschengeschlecht sich eine auserwählte Gemeinde zum ewigen Leben durch seinen Geist und Wort in Einigkeit des wahren Glaubens von Anbeginn der Welt bis ans Ende versammelt, schützt und erhält und daß auch ich ein lebendiges Glied dieser Gemeinde bin und ewig bleiben werde.

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Fragen zur Weiterarbeit

1. Hier wie auch an anderen Texten aus der Reformationszeit (und nicht nur dort) gibt es die Aussage der „Erwählung“. Wie wird diese Vorstellung in Antwort 54 des Heidelberger Katechismus verwendet?

2. Ab wann gibt es nach dem Heidelberger Katechismus die Kirche? Und bis wann? Und was könnte das heißen?

3. Wie bestimmt der Heidelberger Katechismus das Verhältnis von Gemeinde und einzelnem Gemeindeglied?

 

Überhaupt ist in Frage und Antwort 1 bereits im Kern alles enthalten; die drei Abschnitte: 1. Von des Menschen Elend (3-11), 2. Von des Menschen Erlösung (12-85), 3. Von des Menschen Dankbarkeit (86-129) legen die erste Frage und Antwort aus. Deshalb hat man den Heidelberger Katechismus auch einen analytischen Katechismus genannt. Das Grundanliegen des Heidelberger Katechismus ist in allen Abschnitten die Beschreibung des Handelns Gottes in Jesus Christus an den und für die Menschen – das ist des Menschen einziger Trost im Leben und im Sterben.

Briefmarke Heidelberger Katechismus

Der Heidelberger Katechismus hat in der Kurpfalz verschiedene Aufgaben erfüllt. In den Gottesdiensten wurde sonntäglich vor der Predigt ein Abschnitt und so der ganze Text in einem Jahr gelesen. Im Unterricht diente er der elementaren Glaubensunterweisung. Für die Pfarrer war er die der Heiligen Schrift untergeordnete Lehrnorm. Und in den Familien diente er als Erbauungsbuch. Schon bald nach Erscheinen erfuhr der Katechismus weite Verbreitung in Deutschland und über Deutschland hinaus; erste Übersetzungen ins Niederländische, Polnische und Ungarische folgten bald; insgesamt wurde er in ca. 40 Sprachen übertragen. Auf der Dordrechter Synode 1618/19 wurde er ausdrücklich als Bekenntnisschrift eingesetzt.
Der Heidelberger Katechismus ist die mit Abstand wichtigste deutsche reformierte Bekenntnisschrift geworden. Weitere deutsche reformierte Bekenntnisse haben nur regionale und zeitlich sehr begrenzte Bedeutung erfahren; dazu zählen u.a. das Nassauische Bekenntnis von 1578, das Bremer Bekenntnis von 1595, das Staffortsche Buch von 1599, das Bekenntnis der Kasseler Generalsynode und der Hessische Katechismus aus dem Jahre 1607 (immerhin bis ins 20. Jahrhundert in Hessen in Gebrauch), das Bentheimer Bekenntnis von 1613 und die Confessio Sigismundi von 1614.